Microsoft hat erstmals öffentlich bestätigt, BitLocker-Wiederherstellungsschlüssel an das FBI übergeben zu haben – ein Präzedenzfall mit weitreichenden Konsequenzen für die Datensouveränität europäischer Unternehmen. Für Unternehmen unter der DSGVO entsteht ein kaum auflösbarer Zielkonflikt zwischen US-amerikanischem und europäischem Recht.
Am 22. Januar 2026 veröffentlichte Forbes-Reporter Thomas Brewster einen Exklusivbericht, der die IT-Sicherheitsbranche aufhorchen ließ: Microsoft hatte dem FBI BitLocker-Wiederherstellungsschlüssel für drei beschlagnahmte Laptops übergeben. Der konkrete Anlass war ein Betrugsfall im Zusammenhang mit dem COVID-19-Arbeitslosenhilfeprogramm auf dem US-Territorium Guam.
Die Chronologie des Falls verdeutlicht das Vorgehen: Anfang 2025 beschlagnahmte das FBI drei mit BitLocker verschlüsselte Laptops bei den Verdächtigen. Sechs Monate später – so belegen entsiegelte Gerichtsdokumente – stellte die Behörde einen Durchsuchungsbefehl für die BitLocker-Schlüssel an Microsoft. In den Dokumenten räumte ein forensischer ICE-Experte ein: „Die Behörde besitzt keine forensischen Tools, um in Geräte einzubrechen, die mit Microsoft BitLocker verschlüsselt sind."
Wichtig: Laut Microsoft-Angaben erhält das Unternehmen etwa 20 solcher Anfragen pro Jahr von Strafverfolgungsbehörden – viele scheitern allerdings, weil die betroffenen Nutzer ihre Schlüssel nicht in der Cloud gespeichert haben.
Das technische Design von BitLocker erklärt, warum Microsoft als Zweitschlüsselinhaber fungieren kann. Die Verschlüsselung selbst ist solide: BitLocker nutzt AES mit 128- oder 256-Bit-Schlüssellänge im XTS-Modus – ein kryptografisch sicherer Standard. Das Problem liegt nicht im Verschlüsselungsalgorithmus, sondern in der Architektur der Schlüsselverwaltung.
Bei der Aktivierung von BitLocker generiert Windows einen 48-stelligen Recovery-Key, der als Notfallschlüssel dient. Dieser ermöglicht den Zugriff, wenn die normale Authentifizierung fehlschlägt – etwa nach Hardware-Änderungen oder BIOS-Updates.
Wer sich während der Windows-Einrichtung mit einem Microsoft-Konto anmeldet – wozu das Setup aktiv drängt –, dessen Recovery-Key wird automatisch und ohne explizite Zustimmung in die Microsoft-Cloud hochgeladen.
Mit Windows 11 Version 24H2 verschärfte Microsoft diese Situation: BitLocker wird nun standardmäßig bei allen Neuinstallationen aktiviert, auch auf Windows-Home-Editionen.
Der technische Unterschied zu Konkurrenten ist gravierend: Apple speichert FileVault-Schlüssel bei aktivierter „Advanced Data Protection" Ende-zu-Ende-verschlüsselt – Apple selbst kann sie nicht lesen. Google verfolgt bei Android-Verschlüsselung ein ähnliches Zero-Knowledge-Modell. Microsoft hingegen hält die Recovery-Keys in einem Format vor, auf das das Unternehmen technisch zugreifen kann – und bei entsprechender rechtlicher Grundlage auch zugreift.
Die Rechtsgrundlage für Microsofts Herausgabepflicht bildet primär der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) von 2018. Dieses US-Gesetz schreibt fest, dass amerikanische Unternehmen auf behördliche Anforderung Daten herausgeben müssen – unabhängig davon, wo diese physisch gespeichert sind.
"Ein Serverstandort in Frankfurt, Dublin oder Amsterdam schützt nicht vor US-Zugriffen, solange der Dienstleister US-amerikanischer Jurisdiktion unterliegt."
Für die Praxis bedeutet das: Speichert ein deutsches Unternehmen Daten bei Microsoft Azure in einem europäischen Rechenzentrum und nutzt BitLocker mit Cloud-Key-Backup, können US-Behörden über Microsoft theoretisch an die Entschlüsselungsschlüssel gelangen.
Die EU-Position zu diesem Rechtskonflikt ist eindeutig. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) stellte bereits 2019 klar: „Service-Provider, die EU-Recht unterliegen, können die Offenlegung und Übermittlung personenbezogener Daten an die USA nicht rechtmäßig auf CLOUD-Act-Anfragen stützen."
Artikel 48 der DSGVO verbietet grundsätzlich die Anerkennung von Drittstaaten-Entscheidungen ohne völkerrechtliche Grundlage. Europäische Unternehmen stecken damit in einem rechtlichen Dilemma: Der CLOUD Act zwingt US-Anbieter zur Kooperation mit US-Behörden, während die DSGVO genau diese Datenübermittlung untersagt.
Microsoft Frankreich räumte im August 2025 öffentlich ein: „Es gibt keine Möglichkeit, US-Behörden von einem Zugriff auf EU-Daten abzuhalten. Es ist sogar möglich, dass diese Zugriffe vollkommen ohne Information der betroffenen Nutzer erfolgen."
Die Sicherheitsgemeinschaft reagierte auf die Forbes-Enthüllung mit scharfer Kritik. Kryptografie-Professor Matthew Green von der Johns Hopkins University kommentierte: „Es ist 2026 und diese Bedenken sind seit Jahren bekannt. Microsofts Unfähigkeit, kritische Kundenschlüssel zu sichern, macht das Unternehmen zunehmend zum Außenseiter in der Branche."
Jennifer Granick von der ACLU warnte vor den internationalen Implikationen: „Die Ferngespeicherung von Entschlüsselungsschlüsseln kann sehr gefährlich werden, besonders wenn Regierungen mit schlechter Menschenrechtsbilanz ähnliche Anfragen stellen."
"Wir leben im Goldenen Zeitalter der Überwachung. Verschlüsselung ist dein Freund – wir sollten Unternehmen dazu drängen, standardmäßig Verschlüsselung für jeden anzubieten, und uns den Forderungen der Regierungen widersetzen, Verschlüsselung zu schwächen." – Bruce Schneier, Kryptografie-Experte
In Deutschland hatte die Datenschutzkonferenz (DSK) bereits Ende 2022 festgestellt, dass „kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft 365 möglich" sei. Die mangelnde Transparenz bei der Datenverarbeitung führe dazu, dass Verantwortliche ihrer Rechenschaftspflicht nach der DSGVO nicht nachkommen können.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt in seinem Mindeststandard zur Cloud-Nutzung: Vertragspartner mit Sitz in Deutschland bevorzugen, Gerichtsstand klar regeln, und vor allem – Schlüssel selbst verwalten, nicht beim Provider speichern.
Vor diesem Hintergrund gewinnen europäische Verschlüsselungslösungen an Bedeutung. ESET Full Disk Encryption (EFDE) bietet einen fundamental anderen Ansatz als BitLocker – nicht nur technisch, sondern vor allem hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen.
ESET ist ein slowakisches Unternehmen mit Hauptsitz in Bratislava. Die Slowakei ist EU-Mitglied seit 2004, die DSGVO gilt unmittelbar. Der entscheidende Unterschied: ESET unterliegt nicht dem US CLOUD Act. Das Unternehmen hat keine US-Muttergesellschaft, keine US-Börsennotierung, und die gesamte Forschung und Entwicklung findet in der EU statt.
Alle Schlüssel und Recovery-Daten werden in der lokalen Datenbank des ESET PROTECT Servers gespeichert – auf unternehmenseigener Infrastruktur, ohne jede Cloud-Abhängigkeit.
ESET nutzt ausschließlich Rechenzentren in der Europäischen Union. In beiden Fällen behält das Unternehmen die vollständige Kontrolle über seine Verschlüsselungsschlüssel.
Die Verschlüsselung selbst entspricht höchsten Standards: EFDE nutzt AES-256-Bit-Verschlüsselung, validiert nach FIPS 140-2. Eine Pre-Boot-Authentifizierung stellt sicher, dass unbefugte Personen bereits vor dem Betriebssystem-Start gestoppt werden.
ESET trägt als erstes slowakisches Unternehmen das Label „Cybersecurity Made in Europe" der European Cyber Security Organization (ECSO). Besonders relevant für deutsche Unternehmen: ESET ist mit dem Siegel „IT Security Made in Europe" des TeleTrust-Verbands ausgezeichnet – Deutschlands größtem IT-Sicherheitsverband.
Keine Backdoors, keine versteckten Zugriffsmöglichkeiten, Forschung und Entwicklung in der EU, DSGVO-Konformität.
Die Recherche zeigt: Der physische Serverstandort allein schützt nicht vor US-Behördenzugriffen. Entscheidend ist die Frage, wer die Verschlüsselungsschlüssel kontrolliert – und welchem Rechtsraum dieser Akteur unterliegt.
Prüfen, ob BitLocker-Recovery-Keys aktuell in der Microsoft-Cloud gespeichert sind (abrufbar unter account.microsoft.com/devices/recoverykey) und gegebenenfalls löschen.
Recovery-Keys ausschließlich lokal sichern – auf USB-Sticks, in ausgedruckter Form oder in einem selbst verwalteten Active Directory.
Bei Verschlüsselungslösungen die Eigentumsverhältnisse und Jurisdiktion des Anbieters prüfen – nicht nur den Serverstandort.
Lösungen wie ESET Full Disk Encryption bieten durch EU-Jurisdiktion und On-Premise-Option echte Datensouveränität.
Die getroffenen Maßnahmen für Datenschutz-Folgenabschätzungen und Audits nachvollziehbar festhalten.
Der Forbes-Bericht über die BitLocker-Schlüsselherausgabe an das FBI ist kein isolierter Skandal, sondern die logische Konsequenz einer Architekturentscheidung: Microsoft speichert Recovery-Keys in einem Format, auf das das Unternehmen zugreifen kann, und unterliegt als US-Unternehmen dem CLOUD Act.
Für europäische Unternehmen bedeutet das einen fundamentalen Zielkonflikt zwischen der Nutzung komfortabler US-Dienste und den Anforderungen der DSGVO. Die Lösung liegt nicht in der Hoffnung auf politische Einigungen oder verbesserte Standardvertragsklauseln. Sie liegt in technischen und organisatorischen Maßnahmen, die echte Kontrolle über Verschlüsselungsschlüssel gewährleisten.
Europäische Anbieter wie ESET, die nicht dem CLOUD Act unterliegen und On-Premise-Schlüsselverwaltung ermöglichen, bieten hier einen rechtlich und technisch belastbaren Weg. 89 Prozent der deutschen Unternehmen erkennen ihre Abhängigkeit von ausländischen Digitaltechnologien. Der erste Schritt zur Reduktion dieser Abhängigkeit beginnt bei der Frage, wer im Ernstfall den Schlüssel zu den eigenen Daten in der Hand hält.
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